Beratung
Beraten bedeutet, zur selbständigen Entscheidung zu befähigen
Nichts ist so schwer wie zu schwerer Anfang, den man hinausschiebt
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Nicht alles dieser Beratungsleistungen sind im Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Ist dies nicht der Fall, werden Sie frühzeitig über die Kosten informiert und erhalten einen Vertrag, in dem Leistungsumfang und Kosten festgeschrieben werden. Bei der Vergütung halten wir uns an die amtliche "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ) und die dort festgeschriebenen Hebesätze. Die Abrechnung erfolgt über die privatärztliche Verrechnungsstelle PVS Kurpfalz. Bei einigen Beratungsleistungen arbeiten wir auch mit externen Partnern zusammen, so bei der Suchtberatung mit den Beratungsstellen und bei der Fahrtauglichkeitsbeurteilung mit Fahrschulen. |